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Sicherheitsstrom OL

Funktionsprüfung der Sicherheitsstromversorgung – Oldenburg

Die regelmäßige Funktionsprüfung ist der zentrale Nachweis, dass die Sicherheitsstromversorgung im Ernstfall funktioniert. In Oldenburg sind Betreiber verpflichtet, diese Prüfungen in festgelegten Intervallen durchzuführen und die Ergebnisse lückenlos zu dokumentieren.

Ablauf einer Funktionsprüfung

Eine vollständige Funktionsprüfung der Sicherheitsstromversorgung läuft wie folgt ab: 1. Vorbereitung: Sichtprüfung aller Komponenten, Kontrolle der Prüfdokumentation der Vorperiode. 2. Batterieprüfung: Messung der Zellspannungen und Kapazitätsprüfung. 3. Umschalttest: Simulation des Netzausfalls, Messung der Umschaltzeit. 4. Generatorprobelauf: Start unter Last, Prüfung von Spannung und Frequenz. 5. Verbrauchertest: Überprüfung aller angeschlossenen Sicherheitsverbraucher auf korrekte Funktion. 6. Netzwiederkehr: Test der Rückschaltung und Abschaltsequenz. 7. Dokumentation: Alle Messwerte, Beobachtungen und ggf. Mängel werden im Prüfbuch festgehalten.

Prüfintervalle in Oldenburg

Die Intervalle richten sich nach Anlagentyp und Nutzung: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Raum Oldenburg sind kürzere Intervalle vorgeschrieben als in reinen Bürogebäuden. Der Standort Oldenburg bringt zudem spezifische Herausforderungen mit sich – etwa die hohe Luftfeuchtigkeit in küstennahen Betriebsstätten wie Wilhelmshaven oder Varel, die Korrosion an elektrischen Kontakten begünstigt.

Prüfbuch und Nachweispflicht

Die Funktionsprüfung muss für Aufsichtsbehörden und Versicherer nachweisbar sein. Ein ordnungsgemäß geführtes Prüfbuch in Oldenburg enthält Datum, Prüfumfang, Messwerte und die Qualifikation des Prüfers. Beschreiben Sie Ihre Anforderungen – wir vermitteln die fachgerechte Funktionsprüfung.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Ersatzstromanlagen oder Notstromsystemen durch. Kein zugelassener Sachkundiger und kein Fachbetrieb für Elektro- oder Sicherheitstechnik. Die Prüfung, Wartung oder Reparatur erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.